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Einsatz von Wahlcomputern ist verfassungswidrig

Heute hat das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig. ” Die Wähler hätten dadurch weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können.” (so Reuters via netzpolitik.org). In diesem Jahr wird dann wohl wieder mit Papier und Stift abgestimmt. Doch für die Zukunft hat das Gericht weder den Einsatz von Wahlcomputern noch eine Internetwahl ausgeschlossen. Vielmehr wird ausdrücklich betont, dass digitale Wahlen denkbar sind, wenn sie die nötige Transparenz und Sicherheit gewährleisten.

Für mich heißt das: Glück gehabt und wieder um eine Computerwahl herumgekommen. Denn bei den letzten Wahlen ging ich noch in Hamburg zur Urne. Und bei den kommenden Wahlen werden die Wahlcomputer der Stadt Marl hier in NRW wohl im Lager bleiben müssen. Ärgerlich ist nur, dass die Komunen tausende von Euros für die Computer ausgegeben haben, die man in anderen Bereich besser hätte anlegen können.

UPDATE: Pressemitteilung des Gerichts via law blog

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